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Finanzielle Absicherung der Hintergebliebenen
Mit einer guten Risikolebensversicherung sorgen Sie für finanzielle Sicherheit Ihrer Hintergebliebenen. Die Versicherung zahlt bei Tod des Versicherten, auch wenn er/sie durch Unfall oder Krankheit verstirbt.
 
 
Risikolebensversicherung - kostenlose Informationen und Vergleiche
 
  Risikolebensversicherung  
   
 
Möchten Sie einen hohen Todesfall-Schutz bei niedrigen Versicherungsbeiträgen? Falls Ihre Antwort “Ja” ist, so ist eine Risikolebensversicherung für Sie die beste Wahl. Die Risiko-Lebensversicherung ist grundsätzlich eine Risikoversicherung, dies heisst, dass man beim Ablauf keine Leistungen erhält nur wenn der Versicherungfall eintertet. Die Risikolebensversicherung leistet also nur beim Tod des Versicherten die vereinbarte Versicherungssumme and die sog. Bezugsberechtigten.

Eine Lebensversicherung kann natürlich jeder abschliessen, aber es gibt einige Personen bzw. Personengruppen für die, der Abschluss einer solchen Versicherung besonders wichtig ist. Hiezu gehören u.a.:
  • junge Familien und Alleinerziehende Eltern, die ihre Angehörigen mit einem niedrigen finanziellen Aufwand absichern möchten,

  • Ehepaare bzw. unverheiratete Paare, die ihren Partner für den Fall des Todes finanziell absichern möchten,

  • Ehepartner, Lebenspartner oder Geschäfts-Partner, die zur Verwirklichung der Träume bzw. gemeinsamen Ziele grössere Kredite bzw. Darlehen aufgenommen haben,
Das Ziel einer Risikolebensversicherung liegt eigentlich auf der Hand: Die Auszahlung einer Bestimmten Summe, also die Versicherungssumme beim Todesfall des Versicherten. Um dies aber optimal erfüllen zu können, haben die Versicherer unterschiedliche Arten bzw. Varianten dieser Versicherung entwickelt.

Um die Vorteile bzw. Nachteile dieser Arten abschätzen zu können, sollten Sie auf jedem Fall die meist in Anspurch genommene Formen der Risikolebensversicherung kennen. Risiko-Lebensversicherungen können mit mehreren verschiedenen Verläufen der Versicherungssumme vereinbart werden. Risikolebensversicherungen werden, was die Versicherungssumme angeht in folgenden Varianten angeboten:
  • Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungs-Summe
  • Hierbei handelt es sich um die am häufigsten abgeschlossene Art. Diese Art muss sicherlich nicht weiter erklärt werden.

  • Risikolebensversicherung mit linear fallender Versicherungs-Summe
  • Diese Art kann sehr sinvoll sein, wenn man damit einen Darlehen absichern möchte. Die Versicherungssumme wird in diesem Fall mit der Laufzeit immer niedriger, aber auch die Restschuld die man für das Darlehen zahlen muss wird ständig fallen.

  • Risikolebensversicherung mit annuitätisch fallender Versicherungs-Summe
  • Hierbei kann die Versicherungs-Summe der jährlichen Restschuld eines Annuitäten-Darlehens angepasst werden. Spätere Tilgungs- oder Zinsleistungen sowei Sonderzahlungen können allerdings im Laufe der Zeit zu einer Differenz zwischen Versicherungs-Summe und Restschuld führen.
Ausser den vorgenannten gibt es nich einige weitere Tarife, bei denen die Versicherungs-Summe am Anfang linear und später fallend vereinbart werden kann. Diese Versicherungstarife haben allerdings in der Praxis eine eher niedrigere Bedeutung.

Im folgendem haben wir für Sie kurz zusammengefasst, wer eingentlich an einem Versicherungsvertrag beteiligt ist.
  • Versicherungsnehmer:
  • Der Versicherungs-Nehmer ist der Vertrags-Partner der Versicherungsgesellschaft. Somit ist er auch Träger aller Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. Der Versicherungs-Nehmer ist besonders für die Zahlung der vereinbarten Versicherungsprämie verantwortlich.

  • Die versicherte Person:
  • Der Versicherungsnehmer kann, muss aber nicht unbedingt gleichzeitig auch die versicherte Person sein. Versicherte Person ist derjenige, auf dessem Leben der Versicherungs-Vertrag abgeschlossen wird.

  • Bezugsberechtigter:
  • Der Bezugsberechtigte muss vertraglich festgelegt werden. Er erhält bei Tod des versicherten Person die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungsleistung. Sollte im Vertrag keine Bezugsberechtigte Person genannt werden dann fällt die Lebensversicherung in den Nachlass und wird unter den Erben verteilt. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, den Bezugsberechtigten vertraglich zu benennen um sicher zu sein, dass die Versicherungssumme an die gewünschte Person geht.

  • Versicherer:
  • Der Versicherer ist das Versicherungsunternehmen also der Vertrags-Partner des Versicherungs-Nehmers der beim Todesfall der versicherten Person während der Versicherungs-Dauer die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungs-Summe zu zahlen hat.
Eine Risikolebensversicherung kann man grundsätzlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen.

Im Fall der Vereinbarung von Ratenzahlungen kann man meistens auch innerhalb eines Versicherungsjahres unter einhaltung der Kündigungsfrist ohne einen Grund angeben zu müssen kündigen. Dies gilt allerdings erst nach Abschluss des ersten Versicherungsjahres.

Die Versicherung muss durch den Versicherungs-Nehmer und zwar schriftlich erfolgen. Genauere Informationen finden Sie in den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der Versicherungsgesellschaft wo Sie Ihre Versicherung abschliessen möchten.