Die sogenannte Riester-Rente ist eigentlich eine private Rentenversicherung die man natürlich freiwillig abschließen kann. Mit einer günstigen Riester-Rente kann die Versorgungslücke zwischen dem derzeitigem Nettoeinkommen und die zu erwartenden Rentenleistungen geschlossen werden.
Die
Riester Rente ist sehr attraktiv und natürlich auch sicher, da man in einem gewissen Zeitraum Beiträge in eine private Rentenvericherung einzahlt, welches aus einem Bank-Sparplan oder einen Fonds besteht. Die versicherte Person erhält ausser dem auch staatliche Zulagen sowie Steuerfrei-Beiträge für seine Riester-Produkte. Die sogenannten Riesterprodukte sind durch den Behörden zertifiziert.
Die Versicherungsgesellschaften garantieren Rückzahlungen mind. In Höhe der eingezahlten Versicherungsbeiträge sowie eine Mindest-Verzinsung von ca. 2,7 %. Da die Riester Rente staatlich gefördert ist, liegt der Zinssatz hierbei im vergleich zu den herkömlichen Rentenversicherungen deutlich höher.
Eine
Riester-Rente kann grundsätzlich jede Person abschliessen, die in der BRD im Antragsjahr mindestens zeitweise unbeschränkt steuerpflichtig ist und zu einer der folgenden Personengruppen gehört:
Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenvericherung. Zu dieser Gruppe gehören Besonders folgende Beschäftigungskreise:
- Arbeit-Nehmer bei einem privaten, öffentlichen oder kirchlichen Arbeit-Geber,
- Selbständige. Hierzu gehören zum Beispiel folgende: Lehrer, Künstler, Handwerker und Hausgewerbe-Treibende usw.
- Kindererziehende für die ersten 36 Monate nach dem Monat der Geburt. Dieser Zeitraum wird als Kindererziehungszeit bezeichnet.
- Personen, die eine Kranke bzw. Invalide Persone nicht erwerbsmäßig wenigstens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Diese Personen werden als Pflegepersonen bezeichnet,
- Ziwil- bzw. Wehrdienstleistende
- Entgeltersatzleistungs-Bezieher. Zu dieser Gruppe gehören zum Beispiel die Bezieher von Krankengeld oder Arbeitslosengeld.
- Vorruhestandsgeld-Bezieher,
- Hausfrauen bzw. Hausmänner. Diese Personengruppe kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Riesterrente beanspruchen.
Personen, die von der geringfügigen Absenkung des Versorgungs- oder des Rentenniveaus wirtschaftlich nicht betroffen sind, haben keinen Anspuch auf die steuerliche Förderung. Zu dieser Personengruppe gehören besonders:
- Selbständige die nicht in Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenvericherung sind.
- Personen, die von der Versicherungs-Pficht in der gesetzlichen Rentenvericherung befreit sind.
- Personen, die freiwillig gesetzlich Rentenversichert sind.
- Versicherungsfreie geringfügig beschäftigte Personen.
- Bezieher eine Altersvollrente.
- Bezieher einer Erwerbsminderungsrente. Dies gilt allerdings nur wenn sie gleichzeitig nicht einer Versicherungspflichtigen Teilzeit-Beschäftigung nachgehen.
- Personen die Sozialhilfe beziehen.
- Studenten
Die betriebliche Alters-Versorgung wird in Zukunft für den Erwerb einer Zusatz-Rente eine deutlich grössere Rolle spielen.
Die steuerliche Förderung ist so für die private als auch für die betriebliche Altersversorgung anwendbar. Ein grosser Unterschied dabei ist, dass für die betriebliche Altersvorsorge das Altersvorsorge Zertifizierungs-Gesetz prinzipell keine Anwendung findet. Somit scheidet auch die Anwendung von steuerlich gefördertem Kapital für Wohn-Zwecke aus, da dies ausschliesslich an einem Altersversorgungs-Vetrag zur privaten Versorgung anknüpft.
Dank der Riester Rente wurden für die betriebliche Altersversorgung weitere Rahmenbedingungen erheblich verbessert.
Um die Zulage erhalten zu können, müssen Sie im ersten Schritt einen Zulageantrag stellen. Den amtlich vorgeschriebenen Vordruck müssen Sie der Versicherungsgesellschaft einreichen, an dem Sie Verischerungsbeiträge geleistet haben. Die Antragsstellungsfrist beträgt 2 Jahre, also bis Ende des zweiten Jahres nach dem Beitrags-Jahr.
Die Gesellschaft, die Riesterrente im Angebot hat, erfasst dann die erforderlichen Angaben wie zum Beispiel:
- Vertragsdaten,
- Sozialversicherungs-Nummer,
- Zulage-Nummer,
- Bemessungs-Grundlage,
- Daten zur Kinderzulage,
- Beitragshöhe.
und übermittelt sie an die Zentrale Zulagen-Stelle für Alters-Vermögen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte.
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, kurz auch als BfA bezeichnet errechnet den Zulagen-Anspruch und überweist die Zulage an die Versicherungsgesellschaft. Der Versicherer schreibt die Zulage dem begünstigten Altersversorgungs-Vertrag gut.
Die
Riester Rente vergleichen lohnt sich für jeden, der seine Zukunft und spätere Rente absichern möchte.
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