Den Sprung von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung sollte sich man aber genau überlegen, da In die GKV kann auch nicht jede Person zurückkehren. Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kann man nur dann gehen, Falls man wieder Versicherungspflichtig ist.
Bevor Sie sich also für eine private Krankenversicherung entscheiden, empfiehlt es sich immer, sich bestens zu informieren bzw. informieren zu lassen.
Bei der privaten Krankenversicherung unterscheidet man nach dem Versicherungsumfang unter folgenden Arten:
- Kranken-Vollversicherung – Absicherung der gesamten Krankheitskosten
- Kranken-Teilversicherung – Absicherung eines Anteils der Krankheitskosten. Zum Beispiel bei Beamten mit Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherrn.
- Kranken-Zusatzversicherung – Hierbei können zusätzliche Risiken, die im Leistungsumfang der Krankenversicherung nicht enthalten sind, separat abgesichert werden.
Eine günstige private Krankenversicherung können Sie jederzeit auch im Internet beantragen. Da im Internet sehr viele Gesellschaften ihre Versicherungen anbieten ist es empfehlenswert sich vor der Antragsstellung bestens zu informieren und mehrere Angebote miteinander zu vergleichen. Ein kostenloser Versicherungsvergleich kann Ihnen auf der Suche sehr behliflich sein bzw. es kann Ihnen helfen zwischen den vielen Angeboten den Überblich zu behalten.
Bei der privaten Krankenversicherung bzw. PKV richtet sich die Höhe der Versicherungsbeitäge nach folgenden:
- den gewünschten Leistungen (diese stellen Sie sich selbst zusammen)
- Ihrem Eintrittsalter (also dem Alter bei Vertragsbeginn)
- Ihrem Geschlecht (Frauen zahlen mehr Beiträge als Männer)
- und nicht zuletzt auch nach Ihrem Gesundheitszustand
Hierbei spielt also im gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung die Höhe Ihres Einkommens keine Rolle. Kinder und Ehepartner die nicht berufstätig sind müssen allerdings einzeln versichert werden. Die PKV ist aus diesem Grund teuerer für Familien als für alleinstehende Personen.
Die private Krankenversicherung bietet für Sie eine viezahl an Vorteilen. Einige Vorteile der privaten Krankenversicherung sind u.a.:
- Besserer Leistungsumfang
- In den meisten Fällen niedrigere Beiträge
- Zusätzliche Beitragssenkungen durch Selbstbehalte
- Die Versicherungsbeiträge sind einkommensunabhängig
- Leistungen sind garantiert und können nicht reduziert werden
Ihre Versicherung können Sie mit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten in der Regel zu Ende des Jahres kündigen. Wurde allerdings eine Mindest-Vertragsdauer vereinbart, so muss dies natürlich eingehalten werden. Sollten Sie am Ende des Jahres die Versicherung nicht kündigen, so verlängert sich der Versicherungsvertrag um ein weiteres Jahr.
Nach dem Abschluss des Vertrages ist es empfehlenswert alle Unterlagen genau zu prüfen, da Sie das Recht haben, innerhalb von 2 Monaten vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Falls die Versicherungsgesellschaft die Versicherungsleistungen kürzt oder die Versicherungsbeiträge ohne Leistungsanpassung erhöht, so haben Sie das Recht innerhalb eines Monates nach Zugang des Änderungsbescheids die Versicherung zu kündigen. Beim Todesfall des Versicherungsnehmers endet das Versicherungs-Verhältnis automatisch.
Der Versicherungs-Schutz beginnt immer mit dem vertraglich vereinbartem Zeitpunkt. Private Versicherungsgesellschaften halten sich sog. Wartezeiten vor. Bei einem Wechsel von einer GKV oder einer PKV in eine andere PKV sowie bei Vorlage eines ärztlichen Gutachtens entfällt die Wartezeiten. In allen anderen Fällen gelten folgende Wartezeiten:
Dies beträgt 3 Monate. Während dieser Wartezeit müssen Sie für Apotheken- und Arztkosten selbst aufkommen.
Die Besondere Wartezeite beträgt 8 Monate und gilt für Entbindungen, Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie und Psychotherapie.
Die Wartezeit wird bei einem eventuellen Unfall erlassen. Viele Versicherungsgesellschaften verzichten auf die Wartezeit auch wenn der Ehepartner oder ein Kind nachversichert wird.