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Was bietet eine Krankenzusatzversicherung?
Die Krankenzusatzversicherung ist eine Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung für Personen, die sich privat nicht versichern können.Mit dem Abschluss einer Krankenzusatzversicherung haben jetzt auch gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, die Vorteile einer privaten Behandlung zu genießen.
 
 
Krankenzusatzversicherung - Private Zusatzversicherung Vergleich
 
  Krankenzusatzversicherung  
   
 
Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen haben grundsätzlich das Recht, eine Krankenzusatzversicherung zu beantragen. Ob Sie freiwilliges oder Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind spielt dabei keine Rolle.

Dabei verlangen allerdings alle privaten Krankenversicherungs-Gesellschaften eine umfassende Auskunft über Ihren Gesundheitszustand auch wenn man nur eine Krankenzusatzversicherung beantragen möchte. Bei der Antragsstellung werden Ihnen Fragen zu eventuellen Erkrankungen in den letzten Jahren, Unfällen, Zahnbehandlungen oder Kuren gestellt. Für schwerwiegende bzw. noch nicht ganz ausgeheilte Erkrankungen können in einigen Situationen Beitragszuschläge verlangt werden. Einige Erkrankungen können gegebenfalls ganz vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.

Die Risiken werden aber nicht von jeder Versicherungsgesellschaft gleich beurteilt. Aus diesem Grund sollte man vor der Antragstellung auf jedem Fall einen kostenlosen Versicherungsvergleich machen. Der Vergleich kann Ihnen jederzeit helfen, die besten bzw. für Sie passendste Angebote zu finden.

Der Versicherer darf die Versicherungsbeiträge weder erhöhen noch sie von dem Leistungsumfang ausschließen oder einen Risiko-Zuschlag nachträglich einfordern, falls eine Erkrankung erst nach Abschluss des Vertrages auftritt.

Wer eine private Krankenversicherung hat, kann keine private Krankenzusatzversicherung beantragen. Für privat Krankenversicherte ist nur ein Tarifwechsel oder der komplette Wechsel der Versicherung möglich.

In Deutschland sind ungefähr 90 Prozent der Menschen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Eine private Krankenzusatzversicherung ist eigentlich die beste Lösung, da die Versicherungsnehmer Leistungen, wie bei einer privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen können.

Mit Hilfe einer Krankenzusatzversicherung werden die Versicherungslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen und somit werden im Versicherungsfall höhere Kosten übernommen.

Ob und in welchem Leistungs-Umfang zusätzliche Absicherungen erforderlich werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Die Höhe der zu leistenden Versicherungsbeiträge hängt u.a. von folgenden ab:
  • Geschlecht

  • Eintrittsalter

  • Gesundheitszustand

  • gewünschte Leistungen
Bei der privaten Krankenzusatzversicherung gibt es auch bestimmte Wartezeiten. Diese betragen in der Regel:
  • 3 Monate im allgemeinen,

  • 8 Monate für Zahnleistungen
Auch bei der Krankenzusatzversicherung entfallen die Wartezeiten bei einem eventuellen Unfall. Für die Reisekrankenversicherungen gibt es keine Wartezeiten.
Dem Versicherten stehen eine Vielzahl von möglichen Tarifen zur Verfügung. Die sogenannte stationäre Tarife umfassen zu Beispiel:
  • die Behandlung im Krankenhaus

  • die Unterbringung im Zimmer (Einbettzimmer oder Mehrbettzimmer)

  • oder der zu tragende Eigenanteil bei Klinikaufenthalten oder Kuraufenthalten
Es besteht auch die Möglichkeit ein Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld für den Fall der Arbeitsunfähigkeit zu vereinbaren. Es gibt unterschiedliche Zahnzusatztarife, die je nach Versicherungsvertrag Kosten für Implantate, Keramikinlays und Verblendungen, sowie Ausgaben für Zahnregulierung und Kieferregulierung erstatten.

Diese Leistungen können Sie je nach gewähltem Tarif Ihrer persönlichen Situation entsprechend kombinieren. Eine private Krankenzusatzversicherung ist für Personen sinvoll, die sich eine erstklassige medizinische Leistung sichern möchten und die Kosten im Krankeheitsfall niedrig halten wollen sehr sinvoll. Versicherungsnehmer der privaten Krankenkassen sollten den gewählten Tarif genau prüfen und gegebenfalls wechseln.

Bei der Berechnung des Beitrages für die Krankenzusatzversicherung verhält es sich änlich wie bei der PKV. Die Höhe des Versicherungsbeitrages ist von den vereinbartem Leistungsumfang sowie vin der versicherten Person abhängig.

Beim Vertragsabschluss wird die Höhe des Beitrages aufgrund von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand berechnet. Je früher man eine private Kranken-Zusatzversicherung abschliesst, desto günstiger fällt der Beitrag aus.

Die Ausgaben für die private Krankenzusatzversicherung können steuerlich geltend gemacht werden. Volgende gelten als Vorsorgeaufwendungen und können bis zu einem bestimmten Betrag als Sonderausgaben bei der Steuererklärung abgesetzt werden:
  • Krankenhaustagegeld

  • Krankengeld
Gleiche Regeln gelten auch im Fall der Pflege-Zusatzversicherung. Die Beiträge sind also auch in diesem Fall teileweise steuerlich absetzbar.