Die
Kfz.-Haftpflichversicherung ist grundsätzlich eine Pflichtversicherung. Aus diesem Grund muss bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges der Bestand einer Versicherung bei der Zulassungsstelle durch eine Versicherungs-Doppelkarte nachgewiesen werden. Diese Versicherung kommt für Schäden auf die Sie anderen im Verkehr zufügen. Hierbei wird also das Bergen und die Reparatur des Fahrzeuges des Unfallgegners bezahlt. Falls es sich um einen Totalschaden handelt, so zahlt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert aus.
Die Kfz-Versicherung, besser bekannt als Teil- oder Vollkaskoversicherung kommt auch für Schäden am eigenen Kfz. auf. Heutzutage hat die Insassen-Unfallversicherung eine kleinere Bedeutung, da die Kfz-Haftpflichversicherung in einigen Situationen auch an die Insassen zahlt.
Ihre Kfz-Versicherung können Sie im Regelfall in drei Situationen wechseln bzw. kündigen. Diese drei Fälle sind:
Sie können Ihre bestehende Kfz-Versicherung zum 31.12. eines jeden Jahres kündigen. Hierbei müssen Sie allerdings eine Kündigungs-Frist von einem Monat einhalten. Die Kündigung muss also bei der Versicherungsgesellschaft bis zum 30.11. eingegangen sein.
Sollte Ihr Versicherer den Versicherungsbeitrag erhöhen, so haben Sie einen Monat Zeit, sich eine günstigere Versicherungsgesellschaft zu suchen. Haben Sie in diesem Zeitraum einen günstigeren Versicherer gefunden, so können Sie Ihre bestehende Versicherung kündigen.
Beim Kauf eines Gebraucht- bzw. Neuwagens können Sie das Kfz. mit der Doppelkarte einer anderer Versicherungsgesellschaft zulassen. Der Schadenfreiheitsrabatt wird von der neuen Versicherungs-Gesellschaft übernommen.
Wenn ein Schaden auftretet, gibt es einige wichtige Sachen worauf man achten sollte. Bei einem Schadensfall sollten Sie den Schaden so gering woe nur möglich halten und umgehend Ihre Versicherungsgesellschaft informieren. Sollte es sich um einen geringeren Schaden handeln, wobei Sie die Polizei nicht verständigen müssen, so können Sie einen Schadenformular zur Kfz-Versicherung auch im Internet ausfüllen oder gegebenfalls ausdrucken. Falls gegen Sie juristische Schritte eingeleitet werden, wie Beispielsweise:
- Ermittlungsverfahren
- Strafbefehl
- Mahnbescheid usw.
so muss Ihre Versicherungsgesellschaft unverzüglich informiert werden. Der Schadenersatz-Anspruch des Geschädigten darf nicht ohne Zustimmung der Versicherungsgesellschaft anerkannt werden. In folgende Fällen sollte bei einem Unfall unbedingt auch die Polizei informiert werden:
- Wenn es sich um Personenschäden oder erhebliche Schachschäden handelt,
- Wenn die Schuldfrage nicht geklärt werden kann,
- Wenn es sich um Unfallbeteiligte handelt deren fester Wohnsitz sich im Ausland befindet
- Wenn Sie ein parkendes Auto anfahren und den Besitzer nicht finden können
Im folgendem haben wir für Sie einige wichtige Informationen zum Thema Teilkasko- und Vollkaskoversicherung kurz zusammengefasst.
Die Kfz-Teilkasko-Versicherung kommt für Schäden auf die an Ihrem eigenen Kfz durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision oder Glasbruch entsanden sind. Die Kosten werden bis zur vereinbarten Versicherungs-Summe übernommen.
Im Fall von Diebstahl wird auch das Zubehör Ihres Kfz. erstezt. Was genau als Zubehör zählt, ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers geregelt. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sich aber Abnutzungs- oder Verschleißschäden.
Sie können Ihre Versicherungsprämie zur Teilkaskoversicherung durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung deutlich senken. Im Schadensfall müssen Sie dann einen festgelegten Teil des Schadens selbst bezahlen.
Die Höhe der Selbstbeteiligung liegt in der Regel bei 150 bis 500 Euro. Wenn Sie einen Neuwagen bzw. einen teueren bereits benutzten Kfz fahren, so ist eine solche Versicherung empfehlenswert. Sollte aber Ihr Altfahrzeug in absehbare Zeit Verschrottungsreif sein, so reich eine einfache Kfz-Haftpflichversicherung aus.
Die Vollkasko-Versicherung kommt auch für Schäden auf, die Sie am eigenen Kfz durch einen selbst verschuldeten Unfall verursacht haben. Genau wie bei der Teilkaskoversicherung kann bei der Vollkaskoversicherung auch eine Selbstbeteiligung vereinbart werden und die Versicherungsprämien zu senken.
Einen Vollkaskoschutz zu vereinbaren lohnt es sich in der Regel vor allem wenn Sie einen Neufahrzeug fahren da die Prämien im Vergleich zum Teilkaskoschutz relativ hoch sind. Sollte durch einem selbstverrursachtem Unfall Ihr Kfz einen Totalschaden haben, so kommt Ihr Versicherer für die Wiederbeschaffungskosten auf.
Gerade wenn Sie einen Neufahrzeug fahren, sollten Sie auf eine Vollkaskoversicherung nicht verzichten, wenn Sie bei einem eventuellen Totalschaden nicht auf die Wiederbeschaffungs-Kosten sitzen bleiben möchten.