Grundsätzlich gehören alle Verbrauchs- und Gebrauchsgegenstände in einem Haushalt zum Hausrat. Im Klartext heisst das, “alle Sachen die Sie beim Umzug mit sich nemhen” gehören zum Hausrat. Die Hausratversicherung sichert den gesamten Hausrat ab. Zu den Versicherten Sachen gehören in der Regel u.a. folgende:
- Einrichtung (Beispielweise: Möbel, Teppiche usw.)
- Sachen zum Gebrauch (Beispielweise: Geschirr, elektrische Geräte, Waschmaschine, Kühlschrank, Kleidung, Werkzeug usw.)
- Sachen zum Verbrauch (Beispielweise: Lebensmittel, Vorräte usw.)
- Wertsachen bzw. Wertgegenstände (Beispielweise: Schmuck, Kunst-Gegenstände, Wert-Papiere, Geld, Antiquitäten älter als 100 Jahre)
Falls Sie sich auch für eine günstige Hausratversicherung entscheiden, so ist es immer empfehlenswert vor der Antragstellung immer einen kostenlosen Versicherungsvergleich zu machen. Ein Vergleich dauert nur einige Minuten und es kann Ihnen viel Zeit un Geld sparen.
Der kostenlose Versicherungsvergleich kann Ihnen helfen, wirklich nur von den besten Angeboten wählen zu können.
Die Höhe der Versicherungssumme können Sie selbst festlegen und natürlich an Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen. Wertgegenstände sind bis zu 20 Prozent der Versicherungs-Summe meistens ohne Beitrags-Zuschlag mitversichert. Gegen einen Beitrags-Zuschlag kann in der Regel eine Höher-Versicherung beantragt werden.
Eine günstige Hausratversicherung sichert Ihr ganzes persönliches bewegliches Eigentuhm gegen folgende Schäden:
- Blitzschlag
Hierbei handelt es sich um Schäden, die durch einen direkten Blitzschlag verursacht wurden.
- Brand bzw. Feuerschäden
Hierzu zählen Schäden, die durch Brand, direkten Blitzschlag, Explosion oder durch Anprall von Flugkörpern entstanden sind. Schwel-Brände sowie das Implodieren vom DvD/Tv sind aber vom allgemeinen Versicherungs-Schutz ausgeschlossen, weil die meisten Versicherer eine offene Flamme voraussetzen. Diese Risiken können aber zusätzlich abgesichert werden.
- Explosion
siehe Feuerschäden
- Absturz bzw. Aufprall bemannter Flugkörper
- Einbruchdiebstahl
Im Fall eines Einbruches wird Ihnen der Versicherer die durch den Einbruch gestohlenen Gegenstände esetzen. Es werden natürlich auch Gegenstände ersetzt, die durch den Einbruch beschädigt oder zerstört wurden.
- Raub
siehe Einbruchdiebstahl
- Vandalismus
Die Hausratversicherung springt auch bei Vandalismus ein. Möglicher fall hierfür ist beispielsweise wenn Ihre Sachen durch einen Einbruch beschädigt werden.
- Leitungswasserschäden
Hierbei handelt es sich um Schäden, die durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungs-Wasser aus dem Rohr-System oder der damit fest verbundenen Anlagen, auftreten, zählen zu Leitungswasser-Schäden. Dies heisst, dass der Versicherer Schad-Ensersatz leistet, wenn Ihr Hausrat durch einen Rohr-Bruch, einen geplatzten Spülmaschinen- oder Waschmaschinen-Schlauch oder eine überlaufende Badewanne beschädigt wurde.
- Hagel
siehe Sturmschäden
- Sturmschäden
Zu den seltensten Schäden im Hausrat gehören grundsätzlich die Sturmschäden und Hagelschäden. Falls solche Schäden passieren, sind die Kosten aber nicht klein. Sollten ein Sturm Ihren Haus abdecken und Ihr Haus unter wasser stellen, kann ein wirklich grosser Schaden entstehen. Um die Versicherungs-Bedingungen für einen Schaden-Ersatz zu erfüllen, muss der Sturm der Ihren Haus beschädigt hat mind. Windstärke 8 haben.
Sie Fragen sich, wie bzw. wann Sie eine Hausratversicherung kündigen können? Hierbei gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten. Wir haben für Sie diese im folgendem kurz zusammengefasst:
- Die Kündigung zum Ablauf des Versicherungsvertages:
Der Versicherungsvertrag muss bis spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden. Sollte der Vertrag mindestens 3 mOnate vor Ablauf nicht gekündigt werden, so wird sie sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängern.
- Kündigung nach einem Schaden (nachdem der Schadenersatz geklärt wurde):
Der Versicherungsvertrag kann innerhalb von 1 Monat, nachdem die Schadens-Entschädigung gezahlt wurde, ohne eine Frist einhalten zu müssen bzw. zum Ende des Versicherungs-Jahres gekündigt werden.
- Kündigung nach Prämienerhöhung:
Sollte Ihre Versicherungsgesellschaft den Versicherungsbeitrag bzw. die Versicherungsprämien ohne eine Leistungsanpassung erhöhen, so können Sie Ihre Versicherung innerhalb eines Monates kündigen. |