- Personen, die weniger als 3 Stunden / Tag in einer Arbeit tätig sein können erhalten die volle Erwerbsminderungsrente.
- Personen, die zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag in einem Beruf tätig sein können werden die halbe Erwerbsminderungsrente erhalten.
Hierbei gilt jeder denkbare Beruf den eine Person noch für 3 bzw. 3 bis 6 Stunden ausüben kann. Sollte also ein Arzt noch 6 Stunden am Tag als Chauför arbeiten können, so erhält er im Regelfall überhaupt keine Rente oder die Halbe Rente.
Das Risiko der Berufsunfähigkeit ist durch die gesetzliche Rentenversicherung also überhaubt nicht oder nur nichtausreichen abgesichert. Sollte die fünfjährige Wartezeit noch nicht erfüllt sein, so erhalten Berufsanfänger überhaubt keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Versorgungslücke sollte auf jedem Fall mit einer günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden um im Enrztfall nicht als Sozialfall zu enden.
Freiberufler
Für diese Berufsgruppe gibt es sog. berusständische Versorgungswerke. Diese Versorgungswerke können in einigen Fällen bereits Leistungen für den Fall der Berufsunfähigkeit beinhalten. Auf wie hoche Ansprüche Sie das Recht haben, können Sie bei Ihrer zuständigen Versorgungs-Kammer erfahren.
Diese Versicherungsleistungen sind in der Regel höher als die der gesetzlichen Rentenversicherung, reichen allerdings oftmals nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu behalten. Sie, als Freiberufler sollten genau überprüfen ob Sie bei einer Berufsunfähigkeit Leistungen erhalten oder nicht und falls ja, dann wie hoch diese Ausfallen werden.
Sie sollten den Betrag, den Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit erhalten wurden mit Ihrem Nettoeinkommen vergleichen und die Differenz über eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Nur somit können Sie sicher sein, dass Sie auch im Fall einer Berufsunfähigkeit Ihren gewohnten Lebensstandard behalten können.
Selbständige
Diese Berufsgruppe ist in der Regel über die gesetzliche Rentenversicherung nicht versichert. Eine Ausnahme sind hierbei die selbständige Handwerksmeister. Sie müssen, bevor sie entscheiden können ob sie privat oder gesetzlich Versichert sein möchten, erst mind. 216 Pflichtbeiträge in die GRV zahlen.
Hierbei gilt gleiches wie im Fall der Selbständigen. Man sollte überprüfen, ob und wie hoche Leistungen man im Fall einer Berufsunfähigkeit erhält und es von dem Nettoeinkommen abziehen. Die Versorgungslücke sollte am besten über eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.
Hinweis: Sie sollten darauf unbedingt denken, dass Sie über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur Ihr persönliches Einkommen und nicht etwa Kosten für Büromiete, Gehälter usw. sichern können.
Beamte
Diese Berufsgruppe hat oftmals erst nach jahrzehnten Dienst einen Anspruch auf eine ausreichende Versorgung bei Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit. Vor diesem Zeitpunkt ist aber die Versorgung auf keinem Fall ausreichend, um den bisherigen Lebensstandard zu erhalten.
Sie sollten sich interessieren, wie viel Sie im Fall der Dienstunfähigkeit erhalten würden und diese Summe von Ihrem derzeitigem Nettoeinkommen abziehen. Was da noch übrig bleibt, das sollte man sich bestens über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Es gibt viele Versicherer, die auch eine Dienstunfähigkeitsversicherung im Angebot haben. Somit ist eine Verweisung auf einen anderen Beruf, den Sie noch ausüben könnten nahezu unmöglich.
Hausfrauen bzw. -männer
Diese Personen haben im Regelfall keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Immer mehrere Versicherer haben aber einen Angebot auch für diese Personen, da diese Beschäftigung immer mehr als Fulltimejob anerkannt wird.
Wie hoch Sie sich gegen Arbeitsunfähigkeit absichern sollten? Ganz einfach. Kalkulieren Sie mal wie viel Sie bezahlen müssten, wenn Sie jemandem bezahlen müssten um dies alles für Sie zu erlädigen.
Schüler bzw. Studenten
Schüler und Studenten haben im Regelfall keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen im Fall einer Berufsunfähigkeit. Sie haben aber natürlich die Möglichkeit, sich gegen dieses Risiko privat abzusichern.
Auszubildende (Azubis)
Auszubildende haben im Regelfall keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen im Fall einer Berufsunfähigkeit. Für diese Personen besteht aber auch die Möglichkeit eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschliessen.
Wenn man als Auszubildende vor Ende der Ausbildung durch einen Unfall oder Krankheit den erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, dann kann nur eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung helfen. Es gibt aber Versicherer die einige Tarife für Azubis im Angebot haben.